Bei der häuslichen Pflege unterscheidet man zwei Arten von Versorgung: die Behandlungspflege und die Grundpflege. Die Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenkassen, die ärztlich verordnet werden muss. Grundpflegeleistungen hingegen sind Leistungen die von Pflegebedürftigen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel Waschen, mundgerechtes Zubereiten der Mahlzeiten, Hilfe beim Essen, Kleiden, Aufstehen, Hinlegen und Gehen etc.
In den vergangenen Jahren war eine enorme Steigerung der häuslichen Pflege zu beobachten. Diese Tatsache ist auf längerfristige Entwicklungen zurückzuführen: Vier Fünftel der durch Pflegedienste betreuten Personen sind heute älter als 65 Jahre. Der Anteil der Senioren an der Gesamtbevölkerung betrug 2004 rund 18 Prozent und soll bis zum Jahr 2030 auf rund 35 Prozent ansteigen. Hinzu kommt, dass der Anteil an Single-Haushalten der Senioren steigt und die Zahl der jüngeren Bevölkerung, die zur Versorgung bereitsteht, sinkt. So leben etwa 47 Prozent der Personen mit unregelmäßigem Pflegebedarf in Einpersonenhaushalten.
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