Ein Eiscafé ist ein Gastronomiebetrieb. Die Gastronomie ist eine sehr wettbewerbsintensive Branche. Die Arbeit in der Gastronomie kennzeichnet sich durch lange Arbeitszeiten vor allem abends und am Wochenende. Laut Statistik wechseln jährlich ca. 25 % der Gastronomiebetriebe den Besitzer. Fast 10 % der Existenzgründungen in der Gastronomie scheitern.
Die Lage des Eiscafés wird in einer belebten Straße mit guten Parkmöglichkeiten sein. Auch die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr sowie die Nähe zu einer Universität ist gewährleistet. Bei der Einrichtung des Eiscafés wird die Arbeit in Eigenleistung erbracht, um den Finanzbedarf so gering wie möglich zu halten.
Für die Gründung eines Betriebs im Hotel- und Gaststättengewerbe reicht die übliche Gewerbeanmeldung nicht aus, da es handelt sich um ein erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt. Neben der Gewerbeordnung werden das Gaststättengesetz und die Verordnung über den Betrieb von Gaststätten relevant. Es muss eine Gewerbeerlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt des Landeskreises oder der kreisfreien Stadt beantragt werden.
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