Die Tätigkeit eines Fensterputzers fällt in den Bereich des Gebäudereiniger-Handwerks. Das Gebäudereiniger-Handwerk ist nach neueren Erhebungen das beschäftigungsstärkste Handwerk Deutschlands. Es gehört zu den zulassungsfreien Handwerken. Für die Existenzgründung in zulassungsfreien Handwerken ist die Meisterprüfung oder eine langjährige Berufstätigkeit nicht mehr vorgeschrieben. Zur Gründung eines Fensterputzer-Betriebes sind also weder eine Meister- noch eine Gesellenprüfung erforderlich.
Das Leistungsangebot beinhaltet die Reinigung der Innen- und Außenflächen von Fenstern aller Art. Zu den Leistungen gehören im Einzelnen: Fenster- und Rahmenreinigung, Rollladenreinigung, Grundreinigung der Fenster, Bauabschlussreinigung, Reinigung von Wintergärten, Industrieglasreinigung, Reinigung von Werbeschildern, Reinigung von Schaufenstern, Spezial-Rahmenreinigung, Reinigung von Solaranlagen.
Zielgruppe sind Privathaushalte, Freiberufler sowie Kleine und Mittelständige Unternehmen im Umkreis von 20 Kilometern.