Es bestehen keine rechtlichen Zulassungsvoraussetzungen zum Gründen eines Betriebs als Garten- und Landschaftsbauer. Die Existenzgründung in diesem Bereich steht daher jedem offen.
Das Leistungsangebot besteht aus Beratung, Aufmass, Planung von Baumaßnahmen, der Entwicklung von Konzepten für Gartenanlagen, Erdarbeiten, Herstellen von Be- und Entwässerungsmaßnahmen, Einbau von Beleuchtungseinheiten, Rohr- und Kabelverlegung unter der Erde Natur- und Betonsteinverarbeitung, Holzbau, Vegetationsstechnische Arbeiten wie Boden-verbesserung, Pflanzungen, Rodungen/Fällungen, Rasenneuanlage, Fassadenbegrünung Pflege von Grünflächen.1. Sofort Download
2. Individualisieren
3. Fördermittel beantragen
professionell erstellter Zahlenteil inkl. Anleitung (rechnet die komplette Unternehmensplanung)