Die Tätigkeit als Gestalter für visuelles Marketing ist eine gewerbliche Tätigkeit, die keinen besonderen Rechtvorschriften unterliegt. Bis 2004 lautete die Berufsbezeicnung Schauwerbegestalter, früher Schaufensterdekorateur.
Sie entwickeln und realisieren visuelle Gestaltungskonzepte, gestalten Verkaufs-, Präsentations- oder Ausstellungsräume und präsentieren Waren, Produkte und Dienstleistungen. Hinzu kommt die Beratung der Kunden. Die Zielgruppe sind Einzelhandelsgeschäfte, Handwerker wie Friseure und Optiker, Dienstleistungsbetriebe, Messen und andere Eventveranstalter im Umkreis von 100 Kilometern mit einem Jahresumsatz zwischen 500.000 € und 1.500.000 €.
Die Schaufenster- und Innenraumwerbung hat eine große wirtschaftliche Bedeutung für den Einzelhandel. Die Einzelhandelsverbände berichten, dass sie vielfach die Nachfragen ihrer Mitglieder nach guten Schauwerbern kaum befriedigen können. Umsätze werden einerseits aus der Arbeitsleistung erbracht und andererseits aus dem Verkauf von Waren (Dekomaterial).
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