Handwerk hat immer noch goldenen Boden. Bedingt durch die Handwerksreform ist es möglich sich auch ohne Meisterbrief in diesem Bereich selbständig zu machen. Die Handwerksberufe der Anlage A der Handwerksordnung unterliegen dem Meisterzwang. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich auch ohne einen Meistertitel in diesen Berufen selbständig zu machen.
Es gibt 9 verschiedene Zulassungsgründe für die Mitgliedschaft in einer Handwerkskammer:
In der Anlage B der Handwerksordnung findet sich ein Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke, also ohne Meisterbrief betrieben werden dürfen. Dazu gehören die zulassungsfreien Handwerke und die handwerksähnlichen Gewerbe.
Die wirtschaftlich angespannte Lage und die daraus resultierende Bereitschaft zum Sparen veranlassen viele Kunden, sich vor Auftragsvergabe mehrere Angebote einzuholen. Hier kann der Existenzgründer durch günstige Preise etablierte Handwerksfirmen unterbieten.
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