Seit dem 27. März 2002 können Arbeitslose von ihrer Agentur für Arbeit einen Vermittlungsgutschein erhalten. Diese Leistung wurde mit Wirkung zum 01.01.2005 noch verbessert, so dass jetzt Arbeitslose auf Wunsch einen Vermittlungsgutschein erhalten, die Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, in den letzten 3 Monaten mindestens 6 Wochen arbeitslos waren und noch nicht vermittelt sind oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungs- oder Strukturanpassungsmaßnahme beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren. Mit einem solchen Vermittlungsgutschein kann der Arbeitslose einen privaten Arbeitsvermittler seiner Wahl einschalten.
Zielgruppe sind daher arbeitsuchende Leistungsbezieher der Agentur für Arbeit oder der kommunalen Jobcenter die einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (MPAV) vorlegen. Arbeitsuchende ohne gültigen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein können die Leistung ebenfalls in Anspruch nehmen, müssen die Vermittlung dann aber selbst bezahlen. Räumlich liegt die Zielgruppe im Umkreis von XXX Kilometern um den Firmenstandort.
Im Gegensatz zur Personalvermittlung wird die Leistung nicht vom personalsuchenden Arbeitgeber bezahlt. Die Vermittlung wird bei Erfolg über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein abgerechnet. Die Leistung ist für die arbeitsuchenden Kunden und auch für die personalsuchenden Unternehmen daher kostenlos.
Die Vermittlung von Arbeitsuchenden über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erfolgt überwiegend in gering qualifizierte Tätigkeiten. Arbeitsuchende mit einem gültigen Vermittlungsgutschein zu finden ist sehr einfach. Hierzu werden regelmäßig Stellenanzeigen auf der Jobbörse der Agentur für Arbeit geschaltet um einen Pool von Bewerbern zu haben.
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