Unter einem Rentenberater versteht man eine Person, die als zur Besorgung von Rechtsangelegenheiten auf dem Gebiet des Sozialrechts bzw. Sozialversicherungsrechts behördlich zugelassen ist. Das Tätigkeitsfeld des Rentenberaters umfasst vorrangig alle sozialrechtlichen Sachgebiete, die einen Bezug zu rentenrechtlichen Fragen aufweisen. Dazu gehören neben dem Bereich Gesetzliche Rentenversicherung insbesondere auch die Unfallversicherung, die Pflegeversicherung sowie das Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht.
Die Verunsicherung angesichts „leerer Rentenkassen“, komplizierter Kürzungsverfahren bei vorgezogener Rente und der für viele undurchschaubaren Staffelungen des Zugangs zur Altersrente wächst immer mehr. Groß ist daher der Bedarf nach exakter Analyse der persönlichen Situation und neutraler Beratung zum weiteren Absichern von Deckungslücken. Immer mehr Menschen möchten ihre persönliche Situation in der Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pflegeversicherung, Zusatzversorgung sowie zur betrieblichen Altersversorgung von einem Experten überprüfen lassen, um entscheiden zu können, ob und wie sie sich weiter absichern können.1. Sofort Download
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