Tanzschulen tragen der zunehmenden Bewegungsfreude mit Ihrem Angebot Rechnung. Der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik e.V. geht von mindestens 2.000 Schulen in der Bundesrepublik aus, die diesen Namen in der Mehrzahl auch verdienen. Umsatzsteuerpflichtig sind knapp 1.450 Tanzschulen, die im Schnitt einen Nettoumsatz (d.h. ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer) von rund 120.000 EUR erzielten. (Quelle: Branchenbrief der Genossenschaftsbanken)
Das Leistungsangebot besteht aus dem Erteilen von Tanzunterricht und Tanztraining entsprechend den jeweils auf die Tanzschüler zugeschnittenen Unterrichts- und Trainingsprogrammen. Dabei ist der Gründer vorwiegend auf dem Gebiet der Gesellschaftstänze tätig. Teilweise werden auch bestimmte Personengruppen wie etwa Senioren und Kinder unterrichtet oder es werden Sondertanzformen wie Folklore, Stepptanz oder Jazz-Dance gelehrt.1. Sofort Download
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