Der Beruf des Fotografen gehört zu den zulassungsfreien Handwerksberufen. Für die Existenzgründung in zulassungsfreien Handwerken ist die Meisterprüfung oder eine langjährige Berufstätigkeit nicht mehr vorgeschrieben. Die erforderliche fachliche Eignung als Fotograf kann man mit der erfolgreichen Abschlussprüfung in einem einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf erlangen.
Die technische und bildmäßige Entwicklung des Mediums Fotografie hat sehr unterschiedliche Spezialgebiete entstehen lassen, in denen viele Berufsfotografen arbeiten. Die immer kürzer werdenden Herstellungs-, Übertragungs- und Übermittlungszeiten von Fotos erfordern große Flexibilität und ein hohes Maß an Verständnis für moderne technische Vorgänge.
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